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Neues Jugendschutzgesetz: Keine Lösung gegen Killerspiele im Web

GeldKarte bietet einheitliches System zum Alterscheck bei Games – online und offline

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Datum: 

13.05.2008 07:54:33 / newsbyteNews


Das neue Jugendschutzgesetz enthält keine eindeutigen Regelungen für Computerspiele im Internet. Die beschlossene Novellierung berücksichtigt weder den wachsenden Markt der Online-Games noch die Chancen technischer Lösungen zur Alterskontrolle im Web. Die GeldKarte bietet ein zuverlässiges, einheitliches Altersverifikationssystem (AVS), das den Zugriff Jugendlicher auf Computerspiele sowohl im Internet als auch zu Hause und im Handel regeln kann.

„Das neue Gesetz ist ein erster Schritt zu einem effektiven Jugendmedienschutz in Deutschland“, erklärt Ingo Limburg, Vorstandsvorsitzender der Initiative GeldKarte e.V. „Nun liegt es an den Webseiten-Betreibern und Herstellern von Computerspielen technische Lösungen wie die GeldKarte einzusetzen und Deutschlands Vorreiterrolle beim Jugendschutz zu stärken.“ Mit seiner Zustimmung zum Regierungsentwurf im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes beschloss der Bundestag eine weitreichende Indizierung gewaltbeherrschter Computerspiele. Wie Bundesrat und Oppositionsparteien bemängeln, werden die Evaluierungsergebnisse des Hans-Bredow-Instituts zum Jugendmedienschutz nicht ausreichend beachtet. Die Hamburger Medienforscher fordern in ihrem Gutachten, bei der Umsetzung des Jugendmedienschutzes technische Lösungen stärker einzubeziehen.

Das datenschutzrechtlich geprüfte Jugendschutzverfahren auf Basis der GeldKarte wurde bereits 2003 von der Kommission für Jugendmedienschutz für den Einsatz in Onlinemedien positiv bewertet. Die GeldKarte weist den Karten-Inhaber anonym als volljährig aus. Bei der Kontoeröffnung ist dazu eine persönliche Identifikation des Karten-Eigentümers notwendig. Das AVS der GeldKarte kann sowohl bei Online-Spiele-Portalen zur Legitimierung, als auch in Spielekonsolen integriert werden. Im Einzelhandel gewährleistet der Chip die Alterslegitimation beim Kauf von Computerspielen an der Ladentheke. Des Weiteren hat sich der Alterscheck mit der GeldKarte bereits seit Anfang 2007 am Zigarettenautomaten bewährt. Auch im Internet regelt die GeldKarte den jugendgeschützten Zugang zu rund 180.000 Webseiten mit Erwachseneninhalten.

>>Über die GeldKarte:
Die GeldKarte ist eine „Geldbörse“ in Chipform, die von der deutschen Kreditwirtschaft gemeinschaftlich getragen wird. Der Chip kann am Geldautomaten, an speziellen Ladeterminals oder bequem über das Internet mit bis zu 200 EUR aufgeladen werden. Die GeldKarte dient damit vorrangig als Kleingeldersatz. Bezahlt werden kann unter anderem beim Parken, im Öffentlichen Personennahverkehr, an Zigarettenautomaten und im Internet. Die GeldKarte-Funktion erhält der Kunde i. d. R. mit der ec- oder Kundenkarte seiner Bank bzw. Sparkasse. Derzeit sind in Deutschland rund 68 Millionen GeldKarten (über 75 Prozent aller ec- und Bankkundenkarten) im Umlauf, die an über 600.000 Akzeptanzstellen an Automaten und im Internet zum Einsatz kommen. Mit der neuen Möglichkeit des Online-Ladens macht GeldKarte Online-Payments noch einfacher und angenehmer. Der Karteninhaber bleibt bei sämtlichen Bezahlvorgängen anonym. Für den Akzeptanzpartner ist die Zahlung per GeldKarte garantiert und damit gleichbedeutend mit einer Barzahlung.

>>Weitere Informationen gibt es unter www.Initiative-GeldKarte.de



Mehr Informationen:


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