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11.04.2008 09:36:40 / newsbyteNews |
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Dank der neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über politische Rechte können nun auch Auslandschweizerinnen und -schweizer ihre Stimme online abgeben.
Michel Chevallier, Staatskanzlei, Genf
Um die Bedeutung des E-Voting zu erklären, könnte man es mit Gratis-Tageszeitungen vergleichen. Diese richten sich an jenen Teil der Bevölkerung, der keine Zeitungen kauft; die Herausgeber versuchen nicht, diese Personen zum Kauf anderer Zeitungen zu bewegen, sondern suchen den Kontakt zu diesem Publikum, das immer grösser wird und das sie bisher nicht erreichen konnten. Genauso entspricht die Stimmabgabe via Internet neuen Mobilitäts- und Flexibilitätsbedürfnissen, ist aber zum Beispiel kein Ersatz für die briefliche Stimmabgabe.
Die elektronische Stimmabgabe unter der Lupe
Beispiel für einen elektronischen StimmrechtsausweisDas früher der Universität Genf, heute der Universität Zürich zugeordnete Centre for Research on Direct Democracy (c2d) hat in Genf und in Estland (wo das E-Voting ebenfalls eingeführt wurde) Studien durchgeführt, deren Ergebnisse überraschen.
Bei den neun Urnengängen in Genf mit drei Teilnahmekanälen (Abstimmungslokal, briefliche Stimmabgabe und E-Voting) lag die Online-Stimmbeteiligung immer zwischen 22% und 25%. Dieser Anteil ist unabhängig von der Art der Abstimmung (Gemeinde, Kanton, Bund) und von der gesamten Stimmbeteiligung. Rund 90% der Personen, die einmal über das Internet abgestimmt haben, nutzen diese Möglichkeit weiterhin.
Die Nutzung des E-Voting korreliert positiv mit dem Bildungsniveau der Wählerinnen und Wähler sowie mit dem Haushaltseinkommen. Hingegen ist bei den Personen, die via Internet abstimmen, keine bestimmte politische Gesinnung festzustellen. In Genf haben die elektronisch abgegebenen Stimmen immer das Endergebnis der Abstimmung bestätigt und verstärkt.
Unter 50-Jährige stimmen lieber online ab
Die Wählerinnen und Wähler unter 50 Jahren sind bei Abstimmungen stark unterrepräsentiert (der Anteil der Abstimmenden unter 30 Jahren entspricht zum Beispiel der Hälfte ihres demografischen Anteils). Wenn aber online abgestimmt werden kann, entspricht die Stimmbeteiligung der 18- bis 50-Jährigen ihrem demografischen Anteil. Die elektronische Stimmabgabe ist im Übrigen der am meisten verwendete Abstimmungskanal bis zum Alter von 50 Jahren.
Frauen im Alter von etwa 20 Jahren stimmen ebenso häufig online ab wie die Männer. Danach verlaufen die E-Voting-Nutzungskurven der verschiedenen Altersklassen bei beiden Geschlechtern parallel, Frauen stimmen aber im Verhältnis weniger via Internet ab. Dies widerspiegelt die Tatsache, dass Frauen die Informationstechnologien weniger nutzen und weniger abstimmen gehen. Die Gleichheit der Geschlechter in Bezug auf das E-Voting, die bei den jüngeren Stimmenden festzustellen ist, sollte sich mit der Zeit auf die ganze Alterspyramide ausdehnen.
Neutralität der elektronischen Stimmabgabe
E-Voting-Informationskampagne für die Abstimmungen im April 2005Lässt sich die Nutzung des E-Voting durch diese soziodemografischen Variablen erklären? Nein, denn Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Einkommensniveau sind nicht ausschlaggebend für den Entscheid, online abzustimmen, und es ist anhand dieser Variablen nicht möglich zu erraten, über welchen Kanal jemand abgestimmt hat. In Bezug auf die Neutralität des E-Voting kann man daher beruhigt sein.
ganze Mitteilung unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/02251/02262/index.html?lang=de
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