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Details:
Datum: |
07.08.2007 09:16:44 / newsbyteNews |
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Grund für die Beschwerde war die von Swisscom angegebene Sendeleistung
des Sendemastes von fünf Watt ERP. Dies sei eine eher
unwahrscheinliche Zahl, wenn man bedenkt, dass mit dieser Leistung ein
Sendegebiet von 330 Quadratkilometern abgedeckt werden müsse, erklärt
Hans Jakob von Gigaherz gegenüber dem Netzwocheticker. Es liege die
Vermutung nahe, dass hiermit das ab einer Sendeleistung von sechs Watt
ERP juristisch vorgeschriebene Baubewillungsverfahren umgangen und
ausserdem ein Präjudizfall für das einfache Aufstellen solcher Masten
geschaffen werden sollte, so Jakob weiter.
Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus zeigte sich gegenüber der SDA von
dem Gerichtsurteil überrascht, konnte aber noch nichts über die
Konsequenzen des Entscheids für die Zukunft des Projekts sagen. Die
Zeit ist allerdings knapp. Die von Swisscom im Jahr 2006 für 6,1
Millionen Franken erworbene BWA-Lizenz (Broadband Wireless Access) ist
mit mehreren Auflagen verbunden. Einerseits müssen bis Ende 2009
mindestens 120 Sende- und Empfangseinheiten betrieben werden.
Andererseits, und auch gewichtiger, muss bis zum 31. Dezember 2007 der
kommerzielle Betrieb aufgenommen werden.
(NetzwocheTicker)
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