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29.04.2007 08:17:59 / newsbyteNews |
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Trend Micro (TSE: 4704; Nasdaq: TMIC), gab am 26. April 2007 bei der Aufsichtsratssitzung seinen Entschluss bekannt, die Aufhebung der Börsennotierung seiner ADRs an der NASDAQ zu beantragen, die Registrierung seiner Stammaktien gemäss Paragraphen 12(b) und 12(g) des U.S.-Börsengesetzes von 1934 ("Börsengesetz") und seine Berichterstattungspflicht gemäss Paragraphen 13(a) und 15(d) des Börsengesetzes zu beenden. In Folge dieser Massnahmen wird das Unternehmen seine Berichterstattungspflicht gegenüber der U.S.-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) beenden.
1. Grund für die Aufhebung der Börsenzulassung und Beendigung der Berichterstattungspflicht an die SEC
Die ADRs des Unternehmens werden seit Juli 1999 an der NASDAQ gehandelt. Allerdings verlief der Handel an der NASDAQ nicht zufriedenstellend. Für Investoren aus Übersee war die Börse in Tokio die wichtigere Plattform für Stammaktien. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die Aufhebung der Börsennotierung und die Beendigung der Berichterstattungspflicht an die SEC sich nur begrenzt auf die Aktionäre auswirken. Gleichzeitig werden die Fixkosten reduziert und das Unternehmen kann die Effizienz seiner IR-Aktivitäten erhöhen. Trend Micro plant, seine ADR-Zertifikate auch nach Aufhebung der Börsennotierung aufrecht zu erhalten und wird die Notierung seiner Stammaktien an der Börse von Tokio fortsetzen.
2. Zukünftige Vorgehensweise
(1) Zeitplan für die Aufhebung der Börsennotierung gemäss Plan:
- Schriftliche Mitteilung an die NASDAQ: Donnerstag, 26. April 2007
- Einreichen des Antrags auf Aufhebung der Börsennotierung bei der SEC:
Montag, 21. Mai 2007
- Rechtswirksamkeit der Aufhebung der Börsennotierung bei der NASDAQ:
Donnerstag, 31. Mai 2007
(2) ADR-Programm
Das Unternehmen plant, seine ADR-Zertifikate bei der Bank of New York als Depotbank für die ADRs des Unternehmens auch nach Aufhebung der NASDAQ-Notierung fortzuführen. Die ADRs des Unternehmens werden voraussichtlich im Freiverkehr weitergehandelt.
(3) Beendigung der Berichterstattungspflicht an die SEC
Das Unternehmen beabsichtigt, seine Berichterstattungspflicht gegenüber der SEC durch Einreichen des Formulars 15F am oder nach dem 4. Juni 2007 bei der SEC zu beenden. Nach Einreichen des Formulars 15F ist die Verpflichtung des Unternehmens, Berichte auf den Formularen 20-F und 6-K bei der SEC einzureichen, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Beendigung der Berichterstattungspflicht gegenüber der SEC 90 Tage nach Einreichen des Formulars 15F bei der SEC oder aufgrund der Entscheidung der SEC nach einer kürzeren Frist in Kraft tritt.
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