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Datum: |
26.04.2007 08:40:36 / newsbyteNews |
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Nicht, dass sie in so einem Fall notwendigerweise Ziel der Ermittlungen wären. Vielmehr ist ihr Hotspot wahrscheinlich von Fremden zum illegalen Transfer von Filmen, Bildern oder Musik missbraucht worden. Die in der Regel leicht zuzuordnende IP-Adresse führt die Behörden nämlich nicht zum Nutzer, sondern direkt zum Hotspot-Betreiber – auch, wenn der völlig schuldlos ist. Um den Ärger und das Risiko einer Hausdurchsuchung zu vermeiden, offeriert die Berliner hotsplots GmbH jetzt einen Identitätsschutz für ihre Kunden. Virtual-Private-Network-Server (VPNs) sorgen dafür, dass die sonst öffentliche IP-Adresse der Hotspots durch eine feste IP-Adresse von hotsplots ersetzt wird. So sind Hotspot-Betreiber von außen nicht mehr identifizierbar, der Weg der Behörden führt damit direkt zu hotsplots. Geschäftsführer Dr. Ulrich Meier erklärt, worum es seinem Unternehmen geht: „Ob Hotel, Studentenwohnheim oder der Nachbar von nebenan: Für jeden Hotspot-Betreiber ist es ein gutes Gefühl zu wissen, dass im Fall der Fälle nicht die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht. Wir wollen auf keinen Fall die schwarzen Schafe unter den Hotspot-Nutzern schützen, sondern übernehmen die Rolle des ersten Ansprechpartners für die Behörden und unterstützen sie soweit wie möglich bei ihrer Arbeit.“
Das Berliner Unternehmen will den Ängsten vieler Betreiber entgegentreten, die großen Schaden für ihr Image fürchten, wenn nach der illegalen Verwendung ihres Hotspots plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Deshalb setzt hotsplots nun seine VPN-Server ein, über die der gesamte Datenverkehr der Hotspots läuft. Dabei wird, ohne spürbaren Performanceverlust beim Surfen oder E-Mailen, die IP-Adresse aller Hotspots durch feste, serverspezifische hotsplots-Adressen ersetzt. Mit anderen Worten: Statt mit der „persönlichen Hausnummer im Netz“ ist der Hotspot nur mit einer der IP-Adressen der hotsplots-Server sichtbar – die Identität der Betreiber bleibt nach außen geschützt.
hotsplots ist direkter Ansprechpartner für die Ermittler
Im Falle von polizeilichen Ermittlungen ist nicht mehr – wie bisher – der WLAN-Betreiber erster Ansprechpartner, sondern hotsplots. Hierhin führt nämlich die IP-Adresse des VPN-Servers, so dass sich die Ermittler bei einem begründeten Verdacht direkt an das Berliner Unternehmen wenden können. Das hotsplots-System hilft also dabei, die Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, ohne die Hotspot-Betreiber unnötig einzubeziehen.
Urheberrecht: Verstöße werden immer öfter verfolgt
Mit der stetig größer werdenden Verbreitung der WLAN-Technik steigt auch das Risiko, dass Drahtloszugänge immer öfter zum illegalen Transfer von Musik, Filmen oder Bildern missbraucht werden. Dementsprechend steigt die Zahl laufender Verfahren in diesem Bereich: „Seit Anfang 2006 gehen die Rechteinhaber mit zunehmender Konsequenz gegen solche Verstöße vor. Neben einem Strafverfahren drohen Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Rechtsverfolgung ist durch die neuesten Änderungen des Urhebergesetzes erleichtert worden“, erklärt Marko Pietruck, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Marken-, Medien- und Urheberrecht in Berlin. „Gerade bei kostenlosen Hotspots, an denen sich der Internetnutzer nicht authentifizieren muss, ist ein solcher Missbrauch leicht möglich – zum Nachteil des Hotspot-Betreibers, an den sich die Behörden und Rechteinhaber zuerst wenden“, resümiert Pietruck .
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