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Swisscom bewirbt sich für die Grundversorgung 2008

Swisscom bewirbt sich bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) für die Grundversorgungskonzession 2008 bis 2017. Der heute bestehende Grundversorgungsauftrag endet 2007.

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Datum: 

01.02.2007 17:02:11 / newsbyteNews


Nebst der Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit einem Zugang zum Telefonnetz bildet ab 2008 die flächendeckende Versorgung mit einem Breitband-Internetzugang das Kernstück der Konzession. Schon heute bietet Swisscom dank der sehr gut ausgebauten Infrastruktur umfassende Telecom-Angebote, die weit über die Grundversorgung hinausgehen.

Der Leistungskatalog der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt und umfasst die flächendeckende Versorgung mit einem Netzzugang (Anschluss), den öffentlichen Telefondienst, den Zugang zu den Notrufdiensten, das Sperren abgehender Verbindungen, die Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen (Publifone) sowie Dienstleistungen für Hör- und Sehbehinderte. Der in der neuen Konzession für Hörbehinderte vorgesehene SMS-Vermittlungsdienst wird von Swisscom bereits heute angeboten. Zudem wird ab 2008 für Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Telefonnummer zu wählen, ein Verzeichnis- und Vermittlungsdienst eingerichtet. Basierend auf dem Bundesratsbeschluss vom 13. September 2006 enthält der Grundversorgungsauftrag ab 2008 zusätzlich einen Breitband-Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 600/100 Kbit/s. Die Abdeckung in der Schweiz liegt derzeit bei gut 98% - die angestrebte hundertprozentige Breitband-Abdeckung der Schweiz wird gleichzeitig eine Weltpremiere sein.

Garant für eine funktionierende Kommunikations-Infrastruktur

Das Swisscom-Netz bildet schon heute das Rückgrat für eine flächendeckende Breitband-Versorgung und damit die Basis für die Schweizer Informationsgesellschaft. Für Swisscom ist die Bewerbung für die Grundversorgungskonzession damit selbstverständlich. Die nötigen Investitionen werden aus eigenen Mitteln finanziert. Swisscom verzichtet zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine finanzielle Unterstützung, wie sie in der Grundversorgungskonzeption vorgesehen wäre.



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