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Details:
Datum: |
27.11.2006 13:58:12 / newsbyteNews |
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Nicht alle Leute, die bloss in die
Badi wollen, hinterlassen jedoch gerne ihren Fingerabdruck in Systemen, bei
denen sie nicht wissen, was später mit ihren Daten passiert.
Beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten/EDÖB gingen denn
auch viele kritische Reaktionen gegen solche Zutrittssysteme ein. Er hat
deshalb ein solches biometrisches System in einer Sportanlage genauer
untersucht.
Die drei wichtigsten Empfehlungen des EDÖB:
- Für Personen, die nicht bereit sind, ihre biometrischen Daten (Fingerabdruck)
für die Ausstellung einer Dauerkarte einlesen zu lassen, muss eine kosten-
gleiche Alternative ohne Fingerabdruck-Verifizierung angeboten werden.
- Auf die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke muss verzichtet werden. Die
biometrischen Daten sind auf einer Smart Card zu speichern. Damit bleiben
die Daten stets unter der Kontrolle der Badegäste.
- Für die erhobenen Kundendaten (Anschrift und Kontaktinformationen etc.)
sind Löschfristen einzuführen.
Die Freizeitanlage wird alle durch den EDÖB kritisierten Punkte in Ordnung
bringen.
Der Kurzbericht und der aufschlussreiche Schlussberichte des EDÖB wurden
am 24.11.2006 veröffentlicht. Sie stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung:
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00438/00465/00901/01080/index.html?lang=
de
sowie im Archiv der Mailing-Liste [zugänglich via untenstehenden Link ins
Archiv der Mailing-Liste; zwei PDF].
http://dsbzg.instanthost.ch/c050017/dsbzg/content.nsf/$AllByUnid/08F6F1EB13866F6AC125723000534674
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