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SWICO mit Ergänzungsbeschwerde an das Bundesgericht wegen MP3-Player

Verwaltungsbeschwerde der SWICO im Bundesgericht wegen der MP3-Player Abgaben

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06.06.2006 09:36:09 / newsbyteNews


Der SWICO - Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik - hat bezüglich der schriftlichen Begründung der Eidgenössischen Schiedskommission, "Abgaben auf digitalen Speichermedien wie MP3-Player oder Harddisks in audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten", eine Ergänzungsbeschwerde an das Bundesgericht eingereicht.


Der SWICO hat am 27. Januar 2006 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend dem Tarif GT 4d beim Bundesgericht eingereicht. Dies nachdem die Eidgenössische Schiedskommission am 17. Januar diesen Tarif über Abgaben auf MP3-Playern und Videogeräten mit eingebauten Harddisks verfügt hat. Die Inkraftsetzung wurde durch die Schiedskommission auf den 1. März 2006 festgelegt.

Am 20. Februar 2006 hat das Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbeschwerde des SWICO aufschiebende Wirkung zuerkannt und damit die Inkraftsetzung vorläufig ausgesetzt.

Mit der Ergänzungsbeschwerde ergreift der SWICO die ihm zustehenden Rechtsmittel um zur 61 Seiten umfassenden "schriftlichen Begründung" der Eidg. Schiedskommission Stellung zu beziehen.

Der SWICO hält daran fest, dass, im heute gültigen Urheberrechtsgesetz, Geräteabgaben nicht vorgesehen und demzufolge auf MP3-Playern und Videogeräten mit eingebauten Harddisk keine Abgaben geschuldet sind.

Sollte das Bundesgericht zu einer anderen Auffassung gelangen, beantragt der SWICO in seiner Ergänzungsbeschwerde, die prohibitiv hoch angesetzten Abgaben massiv zu reduzieren. Weiter bemängelt er Technologiediskriminierungen. So sollte nach Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission auf einem MP3-Player mit einem Gigabyte (GB) Flash-Memory eine Abgabe von 16.-- Franken entrichtet werden. Für einen MP3-Player mit eingebautem Harddisk von 1 GB wäre eine Abgabe von rund 50 Rappen geschuldet. Für ein Gerät mit identisch gleicher Funktionalität hätte der Konsument demzufolge einen 31-mal höheren Betrag zu entrichten.

Der SWICO vertritt die Interessen von rund 400 Anbietern aus ICT- und CE-Branchen. Die Mitglieder weisen zusammen mehr als 34'000 Beschäftigte und einen Umsatz von über 19 Milliarden Schweizer Franken aus.



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