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22.04.2006 15:50:55 / newsbyteNews |
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Das Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken ist in vielen deutschen Unternehmen noch unterentwickelt. Unbedachtes Surfen im Job kann unerwartete Folgen haben.Mitarbeiter können beispielsweise durch illegale Downloads aus dem Internet oder die Verbreitung geschützter Daten bewusst oder unbewusst große Schäden anrichten.
Unternehmen müssen hier Vorsorge betreiben. Neben technischen Lösungen sind auch Betriebsvereinbarungen für den sorgsamen Umgang mit Internet und E- Mailverkehr notwendig.
Für ein Unternehmen kann es teuer werden, wenn sie beispielsweise für Urheberrechtsverstöße ihrer Mitarbeiter in Haftung genommen werden. Firmen, die als Geheimnisträger eingestuft sind, könnten wegen eines Datenverlustes sogar Straf- und Bußgelder auferlegt bekommen. Das kann beispielsweise Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, aber auch Stadtwerke oder Versicherungsunternehmen treffen. Die dadurch entstehenden Schäden werden in der Öffentlichkeit kaum bekannt: "Wir haben es immer nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun, niemand will ja gerne einräumen, dass bei ihm Sicherheitslücken aufgedeckt wurden, das bedeutet einen Image-Schaden."
Ist ein Schaden einmal entstanden, kann dieser "nachsorgend" nicht behoben werden, da die Urheber von Viren und Würmern nicht bekannt sind oder - wenn es sich um Privatpersonen handelt - kaum über ausreichende Mittel verfügten, für die Schäden aufzukommen. Die Firmen sollten daher verständliche Richtlinien für den Umgang mit ihrer IT festschreiben, über Betriebsvereinbarungen absichern und zugleich für technische Voraussetzungen wie Viren- und Spam-Filter und Firewalls sorgen.
Zu einer Betriebsvereinbarung kann auch gehören, private E-Mails am Arbeitsplatz zu verbieten. Allerdings müssen auch Belange der Lebensqualität von Mitarbeitern am Arbeitsplatz im Blick behalten werden und eine gewisse Eigenverantwortung den Mitarbeitern zuzutrauen sein. "Die Internetnutzung kann auch wünschenswert sein, wenn sich Mitarbeiter beispielsweise via Internet über
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