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11.04.2006 09:32:37 / newsbyteNews |
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entzieht der 3G Mobile AG (Telefonica) die UMTS-Konzession. Diese Massnahme drängte sich auf, da 3G Mobile die Konzession nicht nutzt und die Versorgungsauflagen nicht erfüllt. Gleichzeitig hat die ComCom die definitiven Auktionsregeln für die Vergabe von drei Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (BWA) verabschiedet.
Die von der spanischen Telefonica kontrollierte 3G Mobile AG hat im Jahr 2000 für 50 Mio. Franken eine landesweite UMTS-Konzession ersteigert. Telefonica hat bis heute keine Infrastruktur aufgebaut und damit die Versorgungspflichten verletzt, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens festgestellt hat. 3G Mobile ist auf dem Schweizer Markt nicht aktiv und hat auch keine konkreten Pläne für einen Netzaufbau. Die ComCom hat deshalb auf Antrag des BAKOM entschieden, die nicht genutzte Konzession entschädigungslos zu entziehen.
Gleichzeitig mit dem Entzugsentscheid hat die ComCom Gesuche von 3G Mobile betreffend die Aufhebung der verletzten Konzessionsbestimmung und die Übertragung der Konzession auf eine oder mehrere bestehende UMTS-Konzessionärinnen abgelehnt. Der Entscheid der ComCom kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
Die ComCom wird später darüber befinden, was mit den mit dem Entzug frei werdenden Frequenzen geschieht.
Auktionsregeln für die Vergabe der BWA-Konzessionen
Im Übrigen hat die ComCom die detaillierten Auktionsregeln für die Vergabe von drei BWA-Konzessionen verabschiedet. Bereits früher hatte sie entschieden, dass die Konzessionen mittels einer so genannten "sealed bid" Auktion vergeben werden (vgl. Medienmitteilung der ComCom vom 28. November 2005). Dieses Verfahren sieht vor, dass die Bieter ein einziges verschlossenes Gebot pro Konzession einreichen, ohne dass dieses Gebot in weiteren Steigerungsrunden abgeändert werden könnte.
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