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29.03.2006 14:46:29 / newsbyteNews |
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Die Daten stammen aus im vergangenen November bundesweit durchgeführten Hausdurchsuchungen bei Betreibern von Satellitenshops unter Koordination des Polizeipräsidiums München. In dem Schreiben vertritt die beauftragte Hamburger Kanzlei Harmsen und Utescher die Meinung, dass die Cerebro-Karten ausschließlich dem Zwecke dienten, das Zugangskontrollsystem des Pay-TV-Senders zu umgehen und sich so den illegalen Zugang zum kompletten Programmangebot zu verschaffen. Die Nutzung der Karten stelle demnach einen Verstoß gegen § 95 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar und erfülle zudem den Straftatbestand des Computerbetrugs. Dem Schreiben liegt eine Unterlassungserklärung bei, die bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro vorsieht. Den Gegenstandswert beziffert die Kanzlei mit 55.000 Euro und macht gegenüber den Abgemahnten auf dieser Grundlage Kosten in Höhe von rund 1500 Euro geltend. (Quelle: Heise)
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