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Der Staat will immer mehr Daten – Datenschutz wird immer wichtiger

Sechs Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat.

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26.03.2006 11:19:32 / newsbyteNews


Kann ich bei der Verwaltung als Bürgerin/Bürger meine eigenen Daten einsehen? Wie sieht es mit der Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern aus? Ist die DNA-Probenahme bei Jugendlichen erlaubt? Darf die Einwohnerkontrolle von Neuzuziehenden Beruf, Arbeitgeber und Handy-Nummer erheben? Erhalten Forschende Adressen von Zuger Bürgerinnen und Bürgern? Wie kann die Privatsphäre beim E-Mail geschützt werden?
Sechs Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Die Antworten sind im Tätigkeitsbericht 2005 nachzulesen; sie zeigen klar, dass der Schutz der persönlichen Daten jeden etwas angeht.
Beim Schengener Abkommen geht es um den Datenaustausch zwischen der Schweiz und den «Schengen»-Staaten im Bereich Polizei/Justiz. Da es hier somit um die Bekanntgabe von sehr heiklen Daten ins Ausland geht, sind im Sinne eines Ausgleichs auch Schutzmechanismen zugunsten Betroffener vorgesehen. Die Polizeihoheit in der Schweiz liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Die Bearbeitung von Daten durch die kantonale Polizei untersteht der Aufsicht und Kontrolle der kantonalen Datenschutzbeauftragten. Weil Polizei und Justiz sehr weit reichende Kompetenzen bezüglich Datenweitergaben an die «Schengen»-Staaten erhalten, sehen die Abkommen vor, dass diese polizeilichen Datenbearbeitungen durch vollständig unabhängige Datenschutzbeauftragte mit entsprechend wirksamen Befugnissen und den erforderlichen Ressourcen ausgestattet, beaufsichtigt werden.
Fazit
«Daten müssen in unserer Gesellschaft erhoben werden», sagt der Datenschutzbeauftragte Huber, «damit müssen wir leben.» Missbrauch aber kann bekämpft werden. Was es braucht, ist die mündige Bürgerin, der mündige Bürger, die über ihre Rechte Bescheid wissen, und eine Verwaltung, die über Kompetenz bezüglich Datenschutz und Datensicherheit verfügt. Für beide ist auch der jüngste Tätigkeitsbericht ein sehr nützliches Werkzeug.



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