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13.03.2006 17:51:11 / newsbyteNews |
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Der Bundesrat will die Werke der Kunst und der Literatur besser gegen digitale Piraterie schützen und dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Das geltende Urheberrecht ist von 1992 und ist damit noch nicht auf Online-Technologien ausgerichtet. Die neue Vorlage will vor allem verbieten, dass technische Massnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs umgangen werden. Auch die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungssoftware oder das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Schutzvorrichtungen sollen verboten werden. Damit mit dem Verbot nicht auch legale Werkverwendungen betroffen sind, soll eine Fachstelle mit den betroffenen Kreisen zusammenarbeiten. Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt bleiben – dem Konsumenten wird nicht zugemutet, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen. (Quelle: Netzwoche)
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