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Gemeinde Oberuzwil verabschiedet Höhenbeschränkung für Mobilfunkantennen

Weil es gemäss Verordnung über die Grenzwerte von Mobilfunkanlagen (NISV) keine regelkonformen Massnahmen gibt um Mobilfunkantennen zu verbieten, hat der Gemeinderat von Oberuzwil nun eine Höhenbeschränkung für Bauten auf Häusern erlassen. Damit h...

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01.09.2005 10:04:58 / newsbyteNews


Weil es gemäss Verordnung über die Grenzwerte von Mobilfunkanlagen (NISV) keine regelkonformen Massnahmen gibt um Mobilfunkantennen zu verbieten, hat der Gemeinderat von Oberuzwil nun eine Höhenbeschränkung für Bauten auf Häusern erlassen. Damit hofft man, einen Teil der Mobilfunkanlagen ausserhalb des Dorfes ansiedeln zu können, weil hohe anlagen im Zentrum verboten werden können. Die Stadt Wil hate zuvor einen ähnlichen Schritt unternommen, andere Gemeinden in der Region wollen dem Trend folgen. Die Baureglementsänderung ist für Anwohner nicht immer nur gut, denn aufgrund der Topografie der Gemeinde ist schon heute das Zentrum für Kunden von Swisscom nicht erschlossen. Da mit dem Schritt der Höhenbeschränkung die Antennen nicht verboten werden, wird es in Zukunft weit mehr Anlagen brauchen, um ein Stadtzentrum zu erschliessen.



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