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Höhere Kosten für SMS-Chats müssen klar sein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass SMS-Chats nur gültig sind, wenn diese eine klare Kommunikation und einen Mehrwert bieten. Im konkreten Fall ging es um Entgelte für Premium-SMS, di...

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18.08.2005 11:02:19 / newsbyteNews


Das Amtsgericht Düsseldorf hat laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass SMS-Chats nur gültig sind, wenn diese eine klare Kommunikation und einen Mehrwert bieten. Im konkreten Fall ging es um Entgelte für Premium-SMS, die eine 27 Jahre alte Flirterin in einem Online-Chat aktivierte. Schlussendlich wurden 400 SMS ausgetauscht, die jeweils 1,99 Euro kosteten. Nach einer Woche verlangte ihr Mobilfunkbetreiber 800 Euro von der jungen Chatterin, die danach aber überprüfte, wo die Person sitzt, die SMS mit ihr tauschte. Weil das dann ein Betreuer im CHAT-Zentrum des Anbieters war, wird die junge Frau nun gut wegkommen und keine Kosten zahlen müssen. Unter anderem hatte man sie zuwenig über die Kosten aufgeklärt.



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