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15 Monate Haft ohne Bewährung für Software-Raubkopie

Das Amtsgericht Düsseldorf hat letzte Woche einen 54 Jahre alten Software-Händler wegen 31 Raubkopien zu satten 15 Monaten Haft verurteilt. Obwohl der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war, müsste er nun ins Gefängnis, wenn er nicht in die Beru...

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Datum: 

03.07.2005 23:12:30 / newsbyteNews


Das Amtsgericht Düsseldorf hat letzte Woche einen 54 Jahre alten Software-Händler wegen 31 Raubkopien zu satten 15 Monaten Haft verurteilt. Obwohl der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war, müsste er nun ins Gefängnis, wenn er nicht in die Berufung gegangen wäre. Für die unbedingte Strafe ist Microsoft verantwortlich, die hatte die Bewährung als Nebenkläger streichen lassen. Eigentlich war eine Haft von über zwei Jahren gefordert worden, da die Raubkopien aber schon 7 Jahre zurück liegen und das Verfahren so lange dauerte, hat das Gericht die Gesamtstrafe reduziert.



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