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Datum: |
21.06.2005 11:07:12 / newsbyteNews |
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HP Schweiz wird gegen die beiden ehemaligen Mitarbeiter Stutz und Dähler sowie gegen Drittbeteiligte rechtliche Schritte ergreifen, weil sich der Verdacht auf Bestechung und Betrug erhärten liess. Beide ehemaligen Mitarbeiter haben gegenüber HP Schweiz zugegeben, zwischen Anfang 2003 und Mitte 2004 Gelder und andere finanzielle Vorteile in Form von Zuwendungen entgegengenommen zu haben. Die Entgegennahme von Geldern und anderen Vorteilen traten im Laufe einer Strafuntersuchung zutage, die der Distributor Actebis gegen seinen ehemaligen Verkaufsleiter Armin Müller eingeleitet hatte. Im Zuge dieser Strafuntersuchung gab der Verkaufsleiter zu Protokoll, er habe den beiden ehemaligen HP-Mitarbeitern die genannten Vorteile zukommen lassen. Schon in der internen Untersuchung Anfang Jahr traten mangelnde Pflichterfüllung bzw. Verletzung von internen Geschäftsgrundsätzen (Standards of Business Conduct) und Kontrollprozessen zu Tage, deshalb wurden die beiden im März entlassen. Zu diesem Zeitpunkt deutete aber nichts auf die Entgegennahme von Vorteilen hin, sonst hätte HP Schweiz schon zu diesem Zeitpunkt rechtliche Schritte eingeleitet. Der Schadensumfang für HP ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Im Falle von Actebis werden immer wieder rund 30 Millionen Franken als Schadenssumme genannt.
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