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14.06.2005 13:23:27 / newsbyteNews |
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat nun ihren Entscheid vom 3. November 2003 bestätigt und die Interkonnektionspreise der Swisscom AG nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003 um rund 30% gesenkt. Das in diesen Entscheid durch Klage von Swisscom einbezogene Bundesgericht hatte die ComCom angehalten, den Rekurrenten weitergehende Akteneinsicht sowie eine zusätzliche Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Die verfügten Preisreduktionen gelten vorerst nur für die beiden Gesuchsteller TDC Switzerland (sunrise) und MCI WorldCom. Zukünftig dürften sämtliche Interkonnektionspartner und mittelfristig auch die Endkunden von tieferen Preisen profitieren. Gleichzeitig mit dem Entscheid werden die Gegenparteien TDC Switzerland AG (sunrise) und MCI WorldCom AG verpflichtet, ihre Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen anzubieten. Laut ComCom-Entscheid sind die Tarife der Swisscom nicht plausibel genug kalkuliert, die ComCom sieht ein anderes Effizienzverständnis als richtig an. Andererseits wurden die Kosten nicht immer verursachergerecht auf die Interkonnektionsdienstleistungen aufgeteilt. Weiter mussten die Kapitalkosten, das heisst die Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals, auf ein branchenübliches Mass reduziert werden. Weil die Verfahren der ComCom immer nur für die Beteiligten gelten, betrifft der jüngste Entscheid nur drei Unternehmen. Mittelfristig geht die ComCom davon aus, dass ihr Entscheid auch positive Auswirkungen auf die Endkundenpreise haben wird, da Preissenkungen im Grosshandel in einem Wettbewerbsumfeld in aller Regel zu Preissenkungen im Einzelhandel führen.
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