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Details:
Datum: |
22.04.2005 10:06:40 / newsbyteNews |
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Die Waadtländer Justiz hat den Direktor einer kleinen französischen Firma zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt, weil die Firma in der Schweiz einen SMS-WEttbewerb veranstaltete und dabei hohe Gewinne einfuhr. Die Gewinne von mehr als 240'000 Franken wurden beschlagnahmt. Die Justiz macht als Begründung geltend, dass in der Schweiz Wettbewerbe verboten sind, bei denen es keine Gratis-Teilnahme gibt. Der Veranstalter hat zwar die Gewinner mit Handygewinnen versorgt, die Teilnahmegebühren zog man aber ein weil das SMS-Spiel nicht erlaubt war.
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