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Details:
Datum: |
20.04.2005 08:51:24 / newsbyteNews |
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Das Landgericht Berlin untersagt Freenet falsche Darstellung des eigenen Erfolges und beurteilt die Werbung des Unternehmens als unlauter. Die Freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr fälschlicherweise als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berliner Landgerichtes vom 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das Hamburger Unternehmen hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite wiederholt selbst gerühmt, zum zweitgrössten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein. Ausserdem wurde die wörtliche oder sinngemäße Verwendung der unzutreffenden Angabe aus der Vorstellung des Freenet Geschäftsberichtes verboten.
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