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GMX klagt gegen Freenet-Blöff

Das Landgericht Berlin untersagt Freenet falsche Darstellung des eigenen Erfolges und beurteilt die Werbung des Unternehmens als unlauter. Die Freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr fälschlicherweise als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands...

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20.04.2005 08:51:24 / newsbyteNews


Das Landgericht Berlin untersagt Freenet falsche Darstellung des eigenen Erfolges und beurteilt die Werbung des Unternehmens als unlauter. Die Freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr fälschlicherweise als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berliner Landgerichtes vom 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das Hamburger Unternehmen hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite wiederholt selbst gerühmt, zum zweitgrössten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein. Ausserdem wurde die wörtliche oder sinngemäße Verwendung der unzutreffenden Angabe aus der Vorstellung des Freenet Geschäftsberichtes verboten.



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