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Details:
Datum: |
10.04.2005 21:11:14 / newsbyteNews |
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Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Internet-Cafés mit Spielhallen gleichzusetzen, wenn dort auch Computergames gespielt werden können. Mit dem Entscheid sind Lan-Partys in Zukunft gefährdet, weil die Zutrittsbedingungen verschärft werden müssen. In Zukunft gilt für Online-Spieleveranstalter eine Untergrenze von 18 Jahren, sofern nicht spezielle Bedingungen vorliegen.
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