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06.04.2005 21:49:36 / newsbyteNews |
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Datendiebstahl im Internet ist weit verbreitet, trotzdem muss man es nicht einfach hinnehmen, wenn von der eigenen Seite Inhalte gestohlen werden, rät das Fachmagazin Internet Professionell (Heft 05/2005). Eigene Daten lassen sich bei der Programmierung der Webseiten so präparieren, dass sie bei unerlaubter Weiter-verwendung mit normalen Suchmaschinen entdeckt werden können. Wurde auf diese Weise dann ein Datendieb gefunden, gibt es juristische Möglichkeiten, die allerdings auch dem Rechtsanwalt überlassen werden sollen. Bei der Vermutung, dass ein Mitbewerber Datenmaterial für eigene Auftritte verwendet, muss dies nachgewiesen werden. Die entsprechenden Seiten, auf denen eindeutig der Datendiebstahl ersichtlich ist, sollten sowohl als Screenshot als auch über Datei, Speichern unter gesichert werden. Beim Screenshot ist es wichtig, dass Datum und Zeit ersichtlich sind. Auf einem Ausdruck sollte man sich ferner Zeit und Datum von einer dritten Person bestätigen lassen. Eine Klage bei einer Rechtsverletzung muss immer an dem Ort eingereicht werden, an dem die Verletzung stattgefunden hat. Da diese eindeutige Ortsbestimmung im Internet nicht möglich ist, kann man jeden Ort wählen - also beispielsweise den Heimatort, wodurch zumindest keine Reisekosten entstehen.
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