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Schlussplädoyer im Kazaa-Prozess

In einer abschliessenden Stellungnahme beantragt der Hersteller der File-Sharing-Software Kazaa, die australische Firma Sharman Networks, vor einem Gericht in Sydney die Abweisung einer Copyright-Klage. Sobald ein Anwender Kazaa heruntergeladen ha...

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Datum: 

24.03.2005 08:02:58 / newsbyteNews


In einer abschliessenden Stellungnahme beantragt der Hersteller der File-Sharing-Software Kazaa, die australische Firma Sharman Networks, vor einem Gericht in Sydney die Abweisung einer Copyright-Klage. Sobald ein Anwender Kazaa heruntergeladen hat, so der Anwalt von Sharman, hat die Firma keine Möglichkeit mehr, die Nutzung dieser Software zu kontrollieren. Somit könnte Sharman ebensowenig für Copyright-Verletzungen verantwortlich gemacht werden wie z.B. die Hersteller vor Fotokopierern oder Video-Recordern. (pol)



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