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Details:
Datum: |
22.03.2005 14:46:00 / newsbyteNews |
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Der vor Gericht stehende ehemalige Millionen-Erbe und Internet-Unternehmer Alexander Falk bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg mit. Das Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der unteren Instanz, in dem die beantragte Haftentlassung gegen Kaution abgelehnt wurde. Die Verteidiger forderten die Freilassung, weil sich die Untersuchungsahft schon lange hinzieht und ein Verfahrensende nicht absehbar ist. Das Gericht sieht im Betrugsfall aber genügend Gründe, den Angeklagten in Haft zu behalten. Alexander Falk musste im Juni 2003 in Haft, weil er mit Mittätern die Internet-Firma Ision total überbewertete und Scheinumsätze bekannt gab.
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