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Details:
Datum: |
05.03.2005 10:43:49 / newsbyteNews |
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Der von SWITCH ins Leben gerufene Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li stösst auf hohe Akzeptanz und hat sich im ersten Jahr seines Bestehens bewährt. Dies belegen die Anzahl Fälle, die nicht mehr auf dem Zivilprozessweg gelöst werden müssen. Der Streitbeilegungsdienst wird von dem Arbitration and Mediation Center der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf betrieben. Wer eine Domain für sich in Anspruch nehmen will, kann so vielleicht eine Einigung erzielen, wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind. Entsteht ein Streit, wird zuerst ein Vermittler eingeschaltet. Die Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens lohnt sich erfahrungsgemäss vor allem dann, wenn eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn nur der Gesuchsteller, nicht aber der Halter des Domain-Namens über ein Kennzeichenrecht verfügt, wie zum Beispiel ein Namensrecht, Firmenrecht oder Markenrecht. Haben beide Parteien ein Recht auf den Namen, wird es schwieriger, da ist eine Vermittlung kaum möglich. Dann ist der Zivilprozessweg dem Streitbeilegungsdienst vorzuziehen. In den letzten 12 Monaten gab es 26 Verfahren mit 54 betroffenen Domain-Namen. 16 Verfahren wurden ohne Streit beigelegt, 10 Fälle wurden vorab unter den Parteien geregelt, 6 Verfahren wurden durch einen Experten entschieden. In 5 Entscheidungen wurde die Übertragung des Domain-Namens auf den Gesuchsteller angeordnet. Bei der Entscheidung "lenzerheide-valbella.ch" wurde ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. Nur mehr vier Fälle sind offen und die Entscheide der WIPO sind auf dem Zivilprozessweg anfechtbar.
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