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24.01.2005 11:19:48 / newsbyteNews |
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Für rechtswidrig erklärte ein Gericht im französischen Nanterre die Praxis der Suchmaschine Google, bei der Eingabe bestimmter Schlüsselwörter (AdWords) kontextabhängig die Werbung von zahlenden Kunden einzublenden. Demnach muss Google die Hotelkette Le Meridian aus ihren AdWords-Listen streichen. Es verstösst laut Gericht konkret gegen das Markenschutzrecht, wenn jemand nach einem bestimmten Firmennamen bei Google sucht und dann die Werbelinks eines Konkurrenten eingeblendet bekommt. Dies ist der Kern des Werbegeschäfts von Google, das heute mehr als 90 % des Umsatzes mit solchen bezahlten Treffer-Links macht. Und es ist eine Tatsache, dass die zahlenden Kunden sich besonders gerne einblenden lassen, wenn Surfer den Namen eines Konkurrenten als Suchbegriff eingeben. Selbstverständlich will Google in die Berufung gehen. Sollte das erstinstanzliche Urteil indessen standhalten, dann kämen auf die Suchmaschine diesseits des Ozeans problematische Zeiten zu. (pol)
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