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20.01.2005 09:17:38 / newsbyteNews |
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Am kommenden 1. Februar gilt in der Schweiz eine neue Verordnung, mit der SMS- und Mehrwertnummern-Betrug unterbunden werden soll. Laut Bakom tritt dann eine neue Verordnung in Kraft, mit der Fernmeldedienstanbieter Mehrwertnummern für vier Tage sperren können, sofern es zu Betrügereien gekommen ist oder solche Vorwürfe im Raum stehen. Die Sperrung muss dem Bakom gemeldet werden, worauf dort der Fall geprüft wird. Neu ist auch, dass ein Anbieter nur Nummern und Services anbieten darf, wenn er in der Schweiz über eine Korrespondenzadresse verfügt. Damit sollen ausländische Briefkastenfirmen eleminiert werden, bei denen es nie Antworten gibt. Das neue Gesetz sieht ebenfalls vor, dass man sich gegen MMS- und SMS-Spam sowie Belästigungen wehren kann. Die Kurznummern für die Handy-Dienste werden neu direkt von den Fernmeldedienstanbietern zugeteilt und verwaltet, womit diese auch in die Pflicht geraten, Missbräuche zu bekämpfen.
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