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16.12.2004 07:52:02 / newsbyteNews |
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Der Suchmaschinenbetreiber Google hat heute vor der Bezirksrichterin Leonie Brinkema in Virginia einen wichtigen Sieg errungen. Dem Unternehmen ist es nun gestattet, Markennamen in der Online-Werbung zu verwenden. Der Autoversicherer Geico hatte geklagt, bei Suchabfragen nach der Geico seien Adword-Werbungen der Konkurrenz eingeblendet worden und damit wurde die Marke missbraucht. Geico hatte Google verklagt, weil die gesamten Werbeinvestitionen verpuffen, wenn die Marke im Internet mit der Konkurrenz in Einklang gebracht wird. Nun geht es noch um einen strittigen Punk in Sachen Pop-Up-Werbung, bei denen Geico ebenfalls im Anzeigentext vorgekommen war. Die Richterin ersuchte die Parteien, sich zu vergleichen. Unter Umständen wird Geico aber den Fall weiter ziehen.
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