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Details:
Datum: |
05.12.2004 21:42:30 / newsbyteNews |
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Die Regulierungsbehörde in Deutschland hat den jüngsten Angeboten der Telekom nun einen Riegel vorgeschoben. Die Deutsche Telekom darf vorläufig keine Telefone mit Call-by-Call- und Preselection-Sperre verkaufen, weil das dem Gesetz der freien Telefonie widerspricht. Die Telekom hatte eine Aktion laufen, bei der in zwei Geräten die Vorwahl fest eingestellt war, eine Vorwahl alternativer Anbieter konnte nicht eingestellt werden. Verschwiegen wurde das nicht, die Telefone wurden gar aktionsmässig abverkauft. Die Konkurrenz hat dem Gebahren nun einen Riegel vorschieben lassen.
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