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03.12.2004 11:47:38 / newsbyteNews |
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Ab Anfang des nächsten Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt. In der Schweiz gibt es mit der KPMG Fides Peat eine Anerkennungsgesellschaft, bei der sich Zertifikats-Aussteller zertifzieren lassen können, um Schlüssel zu verteilen. Bislang wurde aber kein Anbieter von Zertifizierungsdiensten anerkannt.
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