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Details:
Datum: |
30.11.2004 11:16:00 / newsbyteNews |
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Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ja eigentlich eine Steuer. Diese Tatsache hat der französische Senat jetzt in geltendes Recht umgesetzt. Künftig werden die Gebühren für den Rundfunk-Empfang der Steuer zugeschlagen - und zwar der Mehrwertsteuer bei Firmen sowie der Kopfsteuer bei Privatpersonen. Quasi als günstigen Nebeneffekt verzeichnet der Staat hier noch zusätzlich, dass künftig auch die Besitzer von Zweitwohnsitzen ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. (pol)
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