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16.11.2004 20:40:57 / newsbyteNews |
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Nach dem Wunsch der zentralen Internet-Verwaltung ICANN soll eine Meinungsverschiedenheit mit VeriSign, der alten Internic und Monopol-Inhaber der amtlichen Datenbank der ".com"-Domains, nicht von einem Gericht in Kalifornien sondern von der Spruchinstanz der Internationalen Handelskammer in Paris entschieden werden. VeriSign hatte die ICANN verklagt, weil die ihr die die Einführung neuer Features bei Führung der Datenbank untersagt hatte. Damit habe laut Klageschrift die ICANN sowohl den Vertrag mit VerigSign gebrochen als auch gegen bestehende Antitrust-Gesetze verstossen. Über einen Entscheid direkt durch die Internationale Handelskammer würde das Ganze schneller entschieden, so die ICANN. Ausserdem handelte es sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zwischen zwei Prozessparteien, sondern der Entscheid habe direkte Auswirkungen auf die Internet-Gemeinschaft als Ganzes. (pol)
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