|
Details:
Datum: |
03.11.2004 12:17:02 / newsbyteNews |
|
Der deutsche Bundesgerichtshofs hat heute die Enscheidung zu Gunsten eines Rückgaberechtes bei Auktionen gefällt und damit die Tatsache vollendet, dass Verkäufer im gewerblichen Bereich über die eBay-Plattform die Waren zurücknehmen müssen, wenn die Kunden die Waren nicht mehr wollen. Ersteigerte Artikel können laut Urteil in Karlsruhe binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgegeben werden, da sie unter die Verbraucherschutzregelung aus den Bestimmungen für Fernabsatz fallen. Damti kommen aber viele Anbieter über eBay unter Druck, weil ein Verkauf somit kein Verkauf ist. Geklagt hatte ein Kläger, der gewerblich mit Gold- und Silberschmuckstücken handelt. Er bot bei eBay ein "15,00 carat. Diamanten-Armband ab 1,- Euro" zur Versteigerung ein. Der Beklagte gab innerhalb der Laufzeit der Auktion ein Höchstgebot ab, verweigerte aber die Bezahlung und die Abnahme. Der Bundesgerichtshof hat die vom Berufsgericht zugelassene Revision des Klägers nun zurückgewiesen. Laut Urteil kann solche Ware einfach zurück gegeben werden, womit alle Gewerblichen Händler über eBay nun einen Verkauf nicht zwingend einen Verkauf nennen können.
|  |
 |
 |
Mehr Informationen:
Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...
|