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Details:
Datum: |
25.10.2004 20:32:00 / newsbyteNews |
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Wie Heise.de mit Bezug auf ein Urteil des Berliner Kammergerichtes vom April 2004 berichtet, müssen Webseiten mit pronografischen Inhalten im Internet zwingend für Minderjährige gesperrt sein. Nicht akzeptabel sind Systeme, die nur eine Personalausweis-Nummer abfragen, ohne diese zu überprüfen. Die Revision eines Pornoseitenanbieters gegen eine Verurteilung wegen ungenügendem Schutz auf der Webseite wurde damit als unbegründet verworfen. Das GEricht wurde von einem Kriminalbeamten darüber informiert, dass der Beamte mit der Ausweisnummer von Uschi Glas in das System eindringen habe können. Deren Ausweisnummer wurde in einer Illustrierten leserlich abgedruckt.
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