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Mit Urteil vom 6. Oktober 2004 hat das Bundesgericht der Schweiz die Berufung der Yello Strom Verwaltungsgesellschaft mbH gegen das Urteil des Kantonsgerichts Zug im Rechtsstreit mit der Yellow Access AG abgewiesen. In ihrem Urteil hatten die Zuger Richter Yellow Access das Recht zugesprochen, ihren Firmennamen und die Bildmarke auch weiterhin nutzen zu dürfen. Sowohl das Kantonsgericht als nun auch das Bundesgericht sahen keine hinreichende Begründung für die Klage von Yello Strom, Yellow Access verletze Markenrechte.
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18.10.2004 14:13:23 / newsbyteNews |
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