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24.09.2004 09:24:50 / newsbyteNews |
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Mit der Novellierung des Urheberrechts im September 2003 wurde CloneCD in Deutschland als illegales Kopiertool eingestuft, da damit 1:1-Kopien von CDs im RAW-Modus erstellt werden können - unabhängig davon, welche Daten auch immer auf der Quell-CD sind. Eine von SlySoft beauftragte Anwaltskanzlei kam nun in einem Rechtsgutachten zu einem ganz anderen Ergebnis: Die Umgehung technischer Maßnahmen, die z.B. das unberechtigte Kopieren verhindern sollen, ist nach dem neuen Urheberrechtsgesetz verboten. Die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmassnahmen stellen jedoch nach Definition durch die Untersuchung keine wirksame technische Massnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 UrhG dar, denn jedes handelsübliche Brenn-Programm kann diese Musik-CDs kopieren wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann. Laut Slysoft war CloneCD in Deutschland also nie illegal, wobei es garantiert auch Gegenmeinungen gibt. Als ersten Schritt will SlySoft nun gegen Abzockanwälte vorgehen, die Betreiber von CloneCD-Fanseiten wegen Links zu CloneCD abmahnen.
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