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Datum: |
21.09.2004 10:55:04 / newsbyteNews |
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Das deutsche Bundesjustizministerium dementiert Agenturmeldungen vom Wochenende, denen zufolge der Austausch von schwarz kopiertem Material über P2P-Netze künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden soll. Die deutsche Regierung will dies nun nicht so im Raum stehen lassen. Grundsätzlich können in der BRD schon heute Copyright-Verletzungen mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies soll auch im neuen Urhebergesetz so bleiben. Dagegen wird die Privatkopie ausdrücklich frei gestellt werden. Eine für private Zwecke hergestellte Kopie bleibt straffrei, wenn sie nicht von einer "offensichtlich" rechtswidrigen Vorlage gemacht wird. Kopieren darf man also nicht einen Film, der z.B. noch gar nicht in den Kinos gestartet ist - egal ob privat oder gewerblich. Ansonsten bleibt das Privileg der Privatkopie auch im neuen deutschen Urhebergesetz erhalten. Ausserdem, so Justizministerin Zypries, soll eine Bagatellklausel verhindern, dass etwa Kinder bei der Internet-Nutzung kriminalisiert werden. (pol)
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