Home News Artikel Community Members über ITnewsbyte.com   
 

Doch keine 3 Jahre Gefängnis für File Sharing

Das deutsche Bundesjustizministerium dementiert Agenturmeldungen vom Wochenende, denen zufolge der Austausch von schwarz kopiertem Material über P2P-Netze künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden soll. Die deutsche Regierung will d...

Diese Seite jetzt zu Ihren Favoriten hinzufügen...  

  Detail  

    



Details:

Datum: 

21.09.2004 10:55:04 / newsbyteNews


Das deutsche Bundesjustizministerium dementiert Agenturmeldungen vom Wochenende, denen zufolge der Austausch von schwarz kopiertem Material über P2P-Netze künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden soll. Die deutsche Regierung will dies nun nicht so im Raum stehen lassen. Grundsätzlich können in der BRD schon heute Copyright-Verletzungen mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies soll auch im neuen Urhebergesetz so bleiben. Dagegen wird die Privatkopie ausdrücklich frei gestellt werden. Eine für private Zwecke hergestellte Kopie bleibt straffrei, wenn sie nicht von einer "offensichtlich" rechtswidrigen Vorlage gemacht wird. Kopieren darf man also nicht einen Film, der z.B. noch gar nicht in den Kinos gestartet ist - egal ob privat oder gewerblich. Ansonsten bleibt das Privileg der Privatkopie auch im neuen deutschen Urhebergesetz erhalten. Ausserdem, so Justizministerin Zypries, soll eine Bagatellklausel verhindern, dass etwa Kinder bei der Internet-Nutzung kriminalisiert werden. (pol)



Mehr Informationen:


Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...






spacer
Member Bereich
Login:
Ihre Emailadresse:

Ihr Passwort:

Auto-Login

Community
Diskutieren Sie diese News jetzt mit anderen Mitgliedern...
Aktionen:
Gefällt Ihnen diese Seite?
spacer

spacer
spacer spacer spacer
spacer

 sitemap