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Datum: |
13.09.2004 07:26:58 / newsbyteNews |
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Nun sollen Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten o.ä. doch nicht vom Lauschangriff-Projekt der deutschen Regierung bedroht werden. In seiner neuen, an die modernen technischen Möglichkeiten angepassten Fassung soll das Gesetz zum sog. Grossen Lauschangriff so wie bisher das Abhören von solchen Geheimnisträgern in Deutschland verbieten. Offenbar hat die Regierung nach intensiven Ermahnungen der Koalitionsfraktionen im Bundestag von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen. Ohnehin hatte das Bundesverfassungsgericht die Verletzung eines "Kenbereichs privater Lebensgestaltung" für rechtswidrig erklärt. Abgehört darf nur noch bei Straftagen, die mit mehr als fünf Jahren Gefängnis bedroht sind. (pol)
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