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Details:
Datum: |
12.09.2004 20:39:59 / newsbyteNews |
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Die in der Schweiz lebenden Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Ausländer können in der Schweiz weder neue Prepaid-Karten für Mobiltelefone erwerben noch bereits gekaufte Karten nachträglich registrieren lassen. Ihre Aufenthaltspapiere der Gruppe N und F genügen nicht als Ausweis, bestätigte das Bundesamt für Flüchtlinge heute. Die Papiere bestätigen lediglich den Status, sind aber aufgrund der Angaben der Asylbewerber erstellt und somit nicht rechtlich abgesichert. Für die gesetzliche Registrierung von Prepaid-Handys reichen diese Dokumente nicht.
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