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10.09.2004 07:24:33 / newsbyteNews |
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Diese Nacht hat das Bundesgericht in der Uebernahmeschlacht von Oracle und Peoplesoft entschieden, der Datenbankherstellerin Oracle den Versuch zu erlauben. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dieser Uebernahmeversuch nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstösst. Nach über 15 Monaten mit wechselseitigen Schuldzuweisungen und vielen, vielen offenen Briefen an Kunden und die Konkurrenz hat Oracle damit nun die Erlaubnis, den Aktionären eine Offerte zu unterbreiten. Für Richter Vaughn Walker hat das US-Justizministerium mit der Klage gegen die Uebernahme keine echten Argumente aufgelegt, die Marktmacht einer fusionierten Company sei nicht derart gross, dass alles verschoben ist. Wettbewerbshüter R. Hewitt Pate bezeichnete die Entscheidung des Richters als fragwürdig und enttäuschend, eventuell will man in Revision gehen. Oracle hat die heute auslaufende Offerte an Peoplesoft nun spontan verlängert und will weiterhin jede angediente Aktie für 21 Dollar pro Stück aufkaufen. Die PeopleSoft-Fürhungsebene bezeichnete den Entscheid ebenfalls fraglich und bleibt dabei, dass die Offerte von Oracle zu tief ist. Allerdings spricht nun viel dafür, dass Oracle gewinnen könnte. Das Unternehmen hat Durchahltewillen gezeigt und nach der Ausräumung der rechtlichen Hürden stehen Türen offen, die bislang verschlossen waren. Peoplesoft hat zuletzt auch sehr schlechte Zahlen ausgewiesen und ist deshalb schon ein Uebernahmekandidat.
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