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Altersfeststellung im Internet

Bestimmte Inhalte sind für Kinder oder Jugendliche ungeeignet. Allerdings ist es im Internet nicht ohne weiteres möglich, das Alter eines Anwenders festzustellen. Um die Verwirrung komplett zu machen, liegen nun in Deutschland von zwei Gerichten z...

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Bestimmte Inhalte sind für Kinder oder Jugendliche ungeeignet. Allerdings ist es im Internet nicht ohne weiteres möglich, das Alter eines Anwenders festzustellen. Um die Verwirrung komplett zu machen, liegen nun in Deutschland von zwei Gerichten zwei gegensätzliche Urteile zu dieser Frage vor. Vor dem Landgericht Düsseldorf stritten sich die Coolspot AG, die unter dem Namen X-Check ein System anbietet, bei dem Anwender sich am Postschalter ausweisen und sich ihr Alter bestätigen lassen, und die Erodata GmbH, die unter www.ueber18.de eine reine Online- Altersbestimmung anbietet. Die Richter in Düsseldorf fanden, dass sie im Konkurrenzstreit nicht darüber zu richten hätten, ob das reine Online-System der Erodata sicher ist oder nicht. Deshalb wiesen sie die Klage der Coolspot AG auf Unterlassung ab. Indessen befand das Landgericht im gar nicht so weit entfernten Duisburg im Streit zwischen zwei Porno-Anbietern sehr wohl, dass das System ueber18.de nicht genügend sicher zur Feststellung des Alters sei (und dann hätte der Düsseldorfer Prozess eigentlich anders ausgehen sollen). Vermutlich wird die Frage die Juristen noch lange beschäftigen. (pol)



08.09.2004 13:27:11 / newsbyteNews


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