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Details:
Datum: |
27.08.2004 09:33:47 / newsbyteNews |
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Bezüglich SMS-Spam hat das deutsche Landgericht Bonn neue Massstäbe gesetzt. Unverlangte SMS-Werbung stellt demnach unzulässige Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Empfängers dar. Konkret war es darum gegangen, dass ein SMS-Spam-Empfänger vom Netzbetreiber T-Mobile Auskunft haben wollte über die Identität des Absenders einer SMS. T-Mobile hatte die Auskunft verweigert, da Einzelpersonen darauf keinen Anspruch hätten. Dem traten die Bonner Richter entgegen und verdonnerten T-Mobile zur Angabe von Name und Adresse des Inhabers einer Handy-Nummer. Gegen das jetzt veröffentlichte Urteil ist noch Revision möglich. (pol)
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