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Grundsatzerklärung zur nationalen Kommunikationspolitik

Die Liechtensteiner Regierung hat eine Grundsatzerklärung zur nationalen Kommunikationspolitik im Bereich der Mobilfunk-Telefonie zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Grundsatzerklärung vom 24. August 2004 soll den Marktteilnehmern, Marktbetre...

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25.08.2004 16:09:33 / newsbyteNews


Die Liechtensteiner Regierung hat eine Grundsatzerklärung zur nationalen Kommunikationspolitik im Bereich der Mobilfunk-Telefonie zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Grundsatzerklärung vom 24. August 2004 soll den Marktteilnehmern, Marktbetreibern und den Investoren die Richtung aufzeigen, welche die Regierung im Mobilfunk-Bereich zukünftig verfolgen wird. Sie soll zudem für die Bürger und Bürgerinnen, als auch für die liechtensteinische Wirtschaft eine Orientierungshilfe darstellen. Die Regierung entspricht mit dieser politischen Grundsatzerklärung ihrer Aufgabe, eine nachhaltige
Telekommunikationspolitik festzulegen und durchzuführen. Die Regierung spricht sich für die Beibehaltung und Nutzung liechtensteinischer Ressourcen aus und hält an der verpflichtenden Standortkoordination von Mobilfunk-Antennen fest. Im Klartext heisst das unter anderem, dass die ausländischen Anbieter nicht entlang der Grenzen mit Mobilfunkantennen hantieren sollen, um Dienste in Liechtenstein anzubieten.



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