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Neue Prozessrunde zu Nazi-Artikeln bei Yahoo

Im Jahr 2000 hatte ein französisches Gericht Yahoo verboten, die auf der Homepage angebotenen Nazi-Gegenstände an Franzosen zu verkaufen. 2001 hatte ein amerikanisches Gericht indessen bestätigt, dass das französische Recht nicht auf den Firmensit...

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Im Jahr 2000 hatte ein französisches Gericht Yahoo verboten, die auf der Homepage angebotenen Nazi-Gegenstände an Franzosen zu verkaufen. 2001 hatte ein amerikanisches Gericht indessen bestätigt, dass das französische Recht nicht auf den Firmensitz des Online-Riesen in Kalifornien anwendbar ist. Seither schwelt der Brand unter der Oberfläche. Freiwillig hatte Yahoo sich schon im Januar 2001 unter anderem auch bereiterklärt, Nazi- und Ku Klux Klan-Schrott auf der Homepage zu blockieren. Jetzt hat ein amerikanisches Berufungsgericht gesprochen. Dabei geht es allerdings mehr um Beschäftigung der Juristen. Denn die Berufungsrichter sagen nun, dass das kalifornische Bezirksgericht, das Yahoo seinerzeit von den Zwängen des französischen Rechts freisprach, keine Vollmacht dazu hatte. Ein Rechtsprofessor sagte dazu als Experte, es sei nicht fair gewesen, französische Prozessparteien vor die Schranken eines US-Gerichts zu zerren. (pol)



24.08.2004 10:27:44 / newsbyteNews


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