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Datum: |
20.08.2004 09:07:01 / newsbyteNews |
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Das Bundesberufungsgericht in San Francisco hat nun ein Urteil bestätigt, mit dem die Film- und Musikindustrie nicht gerechnet hatte. Laut Gericht verletzen die Anbieter von Filesharing-Software das Urheberrecht nicht, damit können die Filesharing-Plattformen ihre Dienste anbieten wie sie wollen. Für die Unterhaltungsindustrie ist dieser Entscheid ein herber Rückschlag, nun kann man die Filesharing-Dienste nicht verbieten sondern muss jeden einzelnen Nutzer verklagen, sofern man diese ausfindig machen kann. Die Verbände haben zwar eine Berufung angekündigt, die Sharingplattformen sind aber auch vom obersten Gericht kaum haftbar zu machen.
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