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Obergericht Luzern erlaubt Onlineklauf von Inhalten

Das Luzerner Obergericht hat letzte Woche im Streit zwischen Immobilienplattformen und der Nexpage und ihrem Anzeiger.ch klar zugunsten des Raubkopierers entschieden. Auf Datendiebstahl und Veröffentlichung von geschützten Inhalten hatten die Konk...

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09.08.2004 13:03:46 / newsbyteNews


Das Luzerner Obergericht hat letzte Woche im Streit zwischen Immobilienplattformen und der Nexpage und ihrem Anzeiger.ch klar zugunsten des Raubkopierers entschieden. Auf Datendiebstahl und Veröffentlichung von geschützten Inhalten hatten die Konkurrenten homegate, Immoscout, Swissclick und Tagesanzeiger geklagt. Die Kläger wollten nicht mehr weiter zusehen, wie auf der Plattform Anzeiger.ch Online alle Inserate der Mitbewerber erscheinen, die einfach mit Suchrobotern kopiert wurden. Wie schon die Vorinstanz ist nun auch das Obergericht der Ansicht, dass Nexpage als Plattformbetreiber mehr macht als nur Inhalte kopieren. die Plattform betreibt laut Gericht einen angemessenen Aufwand und auch die beklagte Serverbelastung durch den Suchspider der Nexpage sei kein Grund, dem Treiben Einhalt zu gebieten. Nun steht den Klägern der Weg ans Bundesgericht offen, den Datenklau stoppen kann man nur mehr auf diese Art.



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