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Haus für 2,5 Euro bei e-Bay ersteigert, Klage auf Herausgabe

In Deutschland hat sich letzte Woche eine Frau an einen Anwalt und die Öffentlichkeit gewandt, weil die Dame zwar ein Haus bei E-Bay für 2,5 Euro ersteigerte, der Verkäufer dafür aber satte 104'000 Euro haben will. Der Verkäufer bestreitet deie Gü...

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08.08.2004 21:23:19 / newsbyteNews


In Deutschland hat sich letzte Woche eine Frau an einen Anwalt und die Öffentlichkeit gewandt, weil die Dame zwar ein Haus bei E-Bay für 2,5 Euro ersteigerte, der Verkäufer dafür aber satte 104'000 Euro haben will. Der Verkäufer bestreitet deie Gültigkeit der Auktion, weil die Summe lächerlich ist. Der Anwalte der Frau hat Klage angekündigt, weil das Angebot derart interessant verfasst ist, dass die 2,5 Euro als Kaufpreis akzeptiert werden müssen. Der Mindespreis wurde vom Verkäufer auf einen Euro festgesetzt, die Käuferin bot 2,50 Euro. und erhielt den Zuschlag, worauf der Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen wurde. Die Klage basiert auf den Regeln von e-Bay und auch dort bietet man Unterstützung an, um Rechtsklarheit zu erlangen. In anderen Fällen, die ebenfalls wegen grosser Differenzen zwischen Warenwert und Steigerungswert vorgebracht wurde, gewann meist der Ersteigerer, allerdings meist mit einem Kompromiss.



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