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02.08.2004 22:42:18 / newsbyteNews |
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Wer in Sachen Prepaid-Karte noch keine Regsitreirung vorgenommen hat, kann die seit August bestehende Regsitrierungspflicht nun auch auf den 2'100 Poststellen des Landes erledigen, allerdings nur wenn es sich um Prepaid-Karten von orange und sunrise handelt. Swisscom hat entweder vom Abkommen mit der Post zu spät erfahren oder kein Interesse gezeigt, auf diesen Kanal zu setzen. Die Registrierung muss gemäss gesetzlichen Vorschriften bis zum 31. Oktober 2004 erfolgt sein, sonst müssen die Betreiber der Mobilfunknetze das Handy ausser Betrieb nehmen. Registrierungspflichtig sind die PrePay-Karten, die nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen wurden, ältere Karten sind aber nicht mehr viel in Umlauf. Natürlich nehmen Orange und sunrise auch Registrierungen in ihren eigenen Shops entgegen, dazu ist ein gültiger Personalausweis oder Pass erforderlich. Bei Drittstaatenangehörigen sind auch
die Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen als Ausweis erlaubt. Privatkunden werden mit Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf erfasst. Bei Geschäftskunden werden der Firmenname und die Adresse des Geschäftssitzes registriert. Die Zeichnungsberechtigung für das Geschäft ist ebenfalls zu belegen (z.B. mittels aktuellem Handelsregisterauszug). Die den Geschäftskunden repräsentierende Person muss anhand des Passes oder der Identitätskarte identifiziert werden.
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