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30.07.2004 15:14:16 / newsbyteNews |
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Wer sich gegen die ab 1. August gültige Registrierungspflicht bei Prepaid-Karten stemmen will, kann nun noch bis Morgen Samstag Abend eine anonyme Prepaid-Karte kaufen und diese noch 90 Tage lang nutzen. Ab 1. August kann man in der Schweiz nur mehr Prepaid-Karten mit einer gültigen Identitätskarte kaufen, am 01. November 2004 werden die bereits gekauften und in Nutzung stehenden Prepaid-Karten schweigen. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die Karten am 1. November zu sperren, wenn sich die Kunden bis dahin nicht offiziell registriert haben. Wer dann Guthaben auf seinem Handy hat, muss sich nachträglich registrieren, damit dieses Guthaben nicht verfällt. Die nachträgliche Registrierung erlaubt, das Guthaben aufzubrauchen. Keinesfalls kann das Guthaben nach dem 01. November mit SMS aufgebraucht werden, wie es gerüchteweise über Swisscom hiess und auch von einzelnen Hotline-Mitarbeitern bestätigt wurde. Die Telefone werden nur im Shop nach der Registrierung mit einem gültigen Ausweis wieder freigeschaltet. Alle Mobilfunkanbieter erlauben die nachträgliche Registrierung, um nicht aufgebrauchte Guthaben weiter zu verwenden. Es gilt aber in allen Fällen eine Frist von einem Jahr seit der letzten Kartennutzung, nach dieser Frist verfallen die Guthaben ohne Anspruch auf Ersatz. Bei Orange existiert auf neuen Prepaid-Karten eine Frist von 720 Tagen, innert dieser Frist kann das aktuelle Guthaben nach Anmeldung mit Registrierung wieder genutzt werden. Diese Frist gilt aber nur auf SIM-Karten, die noch nicht wieder aufgeladen wurden.
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