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Details:
Datum: |
30.07.2004 08:46:31 / newsbyteNews |
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Wenn Google nun zur Börse schreitet, wird das Unternehmen bei der Erst-Zuteilung nur US-Anleger berücksichtigen. Das Begründet Google mit den Bestimmungen der einzelnen Länder, es sei zu aufwändig, jede Rechtslage zu berücksichtigen. Erst nach dem Börsengang werden Anleger aus dem Ausland Aktien von Google kaufen können. Selbst bei Eröffnung eines US-Depotkontos können Anleger aus dem Ausland nicht mithalten, es muss eine US-Steuernummer und eine amerikanische Sozialversicherungsnummer angegeben werden.
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